- Haftungsschaden
- Hạf|tungs|scha|den 〈m. 4u〉 Schaden, für den jmd. mit seinem Vermögen haften muss
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Haftung der Vertreter — Haftung des Vertreters bedeutet im deutschen Steuerrecht die Haftung des gesetzlichen Vertreters, Vermögensverwalters oder Verfügungsberechtigten. Sie ist geregelt in § 69 AO. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Vor … Deutsch Wikipedia